Neues Dekret vereinfacht Tauchen!

Neues Dekret vereinfacht Tauchen!

 

 

Ein neues Königliches Dekret (Real Decreto 550/2020)vom 26. Juni 2020 vereinfacht das Tauchen auf Mallorca. Zukünftig müssen Taucher die bei einer Tauchbasis in Spanien einchecken nicht mehr zwingend eine gültige Tauchtauglichkeits Untersuchung vorlegen sondern es genügt einen besonderen Fragebogen auszufüllen. Nur wenn die Antworten auf die Gesundheitsfragen hier Unsicherheiten über den Gesundheitszustand des Tauchers vermuten lassen, ist es nötig sich vor den ersten Tauchgang von einem Arzt untersuchen zu lassen. Desweiteren reguliert die neue Verodnung Alters- und Tiefengrenzen für Jugendliche. Ab 8 Jahren dürfen Kinder erste Erfahrungen auf Tiefen bis maximal 6 Metern sammeln, danach geht es je nach Altersstufen und Brevetierungen entsprechend tiefer. Für fortgeschrittene Taucher gibt es zusätzlich neue Ausrüstungsbestimmungen. Bis zu einer Tiefe von 40 Metern reicht eine komplette Standard-Ausrüstung inklusive Schneidwerkzeug, Lampe und Atemgasquelle mit angeschlossener erster Stufe und Oktopussytem. Bei Tauchgängen unterhalb der 40 Meter Grenze wird eine komplett redundante Ausrüstung erforderlich. Neben einer mitgeführten 2. Tauchermaske, Dekoboje und Zwei unabhängigen Zeit-und Tiefenmesssystemen sind auch 2 Tauchflaschen mit getrennt absperbaren Ventilen und zwei komplett getrennte Atemregler vorgeschrieben. Die Tauchtiefe ist dann aber natürlich noch durch einen maximal zulässigen O² Partialdruck von 1,4 bar begrenzt, was mit Luft einer Tiefe von maximal 56 Metern entspricht. Alternativ sind natürlich auch tiefe Rebreather Tauchgänge möglich.

Wer das Ganze selbst nachlesen möchte kann das 32 seitige Dekret auf der Seite der FEDAS unter diesem Link herunterladen: http://fedas.es/publicado-en-el-boe-el-real-decreto-550-2020-por-el-que-se-determinan-las-condiciones-de-seguridad-de-las-actividades-de-buceo/